Hygienekonzept

Kurzkonzept

A   Alle G-Regeln sind aufgehoben, wir freuen uns aber, wenn Ihr zur Sicherheit der Gruppe getestet zu den Veranstaltungen erscheint.

B  Versuche zu Personen anderer Haushalte einen Abstand von etwa 1,5 m einzuhalten, bei sportlichen Aktivitäten von etwa 2 m.

C   Allen Teilnehmenden und Kursleiter*innen steht es frei, drinnen und  draußen eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen, wenn der Abstand  während einer Veranstaltung nicht eingehalten werden kann. Bitte beachtet die Hygieneregeln der Partner (Museen,Zoo  etc.)

D   Vermeide Händeschütteln, Abklatschen oder Berühren von Personen

E   Die Teilnehmerzahl ist  je nach Veranstaltung und Infektionslage begrenzt. Die Familien melden sich vorher mit ihren personenbezogenen Daten für die Veranstaltung an (Familienname, Vorname und Telefonnumer). Zu Beginn werden alle Teilnehmer auf einer Liste abgehakt, sodass im Falle einer Erkrankung die Infektionskette nachverfolgt werden kann.

F   Vermeide bei An- und Abreise eine Gruppenbildung, vermeide Fahrgemeinschaften.

G   Bring eigene Trinkflaschen und Verpflegung mit.

H   Bleibe bei Krankheitssymptomen wie z.B. Fieber und Husten zu Hause, nimm nicht an der Veranstaltung teil.

  Halte alle Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent ein. Wasche Deine Hände regelmäßig und ausreichend lange (20 - 30 Sekunden) mit Wasser und Seife – insbesondere nach Naseputzen, Niesen oder Husten.

J   Desinfiziere regelmäßig Deine Hände, wenn ein Händewaschen nicht möglich ist.

K   Sollte ein Teilnehmender erkranken, benachrichtige uns bitte, sodass wir diese Information an die anderen Veranstaltungsteilnehmer weitergeben können.

   

 

Ausführliches Hygiene- und Schutzkonzept für Veranstaltungen der Gesunden Stunde

Vorbemerkung

Mit den Angeboten der Gesunden Stunde möchten wir Familien Anregungen für einen bewegten Alltag geben, Ideen für Entspannungsmomente vermitteln und Tipps für eine gesunde und ausgewogene Ernährung geben. Die Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen finden in den Schulen (auf Schulhöfen, der Turnhalle, der Aula), an ext. Lernstandorten und in Wald und Flur statt. Das Ziel war und ist es, dass nicht nur Eltern gemeinsam mit ihrem Kind besondere Stunden erleben, sondern dass sich Familien begegnen, neue Freundschaften entstehen. Durch die Corona-Pandemie müssen sich die Rahmenbedingungen ändern. Die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln rückt in den Focus. Das vorliegende Hygiene- und Schutzkonzept enthält Verhaltensanweisungen, die eine Übertragung des Covid-19-Virus sowie anderer Krankheitserreger verhindern soll. Es gilt solange die Corona-Pandemie andauert.

Neben der Gesunden Stunde sind Expert*innen, Teilnehmer*innen, Lehrkräfte, päd. Fachkräfte und andere Mitarbeiter*innen der Einrichtungen angehalten, darüber hinaus auch die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen und ihre Umsetzung müssen alle o.g. in geeigneter Weise unterrichtet werden (Konzept auf Homepage der Gesunden Stunde, Anlage an Mails, Link-Hinweis auf Einladung).

Bei jeder Veranstaltung sind die Vertreter der Gesunden Stunde, die Expert*innen, die Vertreter der Schulen und Kindergärten und die Vertreter der ext. Lernstandorte dazu verpflichtet, das Hygienekonzept auf die örtlichen sowie angebotsspezifischen Anforderungen anzupassen. Dabei müssen die aktuell geltenden Verordnungen über Infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beachtet werden.

 

Grundsätzliches

Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeutet (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes, Halsschmerzen, Schnupfen oder Gliederschmerzen), sind von der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss gilt für alle o.g. Personen gleichermaßen. Aufgrund der Corona-Virus-Meldepflichtverordnung i.V. mit §8 und §36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von Covid-19-Fällen in Schulen und Bildungseinrichtungen dem Gesundheitsamt zu melden. 

Aktuell sind alle G-Regeln  aufgehoben, wir freuen uns aber, wenn Ihr zur Sicherheit der Gruppe getestet zu den Veranstaltungen erscheint.

 

Persönliche Hygiene

Das Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen). Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen. Aus diesen Gründen kommt der persönlichen Hygiene eine besondere Bedeutung zu.

 

Die wichtigsten Maßnahmen und Aspekte sind:

  • Abstand halten (min. 1,5 Meter, bei sportlichen Aktivitäten mind. 2 m)
  • Alle G-Regeln sind aufgehoben, wir freuen uns aber, wenn Ihr zur Sicherheit der Gruppe getestet zu den Veranstaltungen erscheint.
  • Bei Symptomen darf nicht am Angebot teilgenommen werden.
  • Gegenstände wie Trinkbecher sollten nicht mit anderen Personen geteilt werden.
  • Handhygiene: Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend, entscheidend ist der Einsatz von Seife (https://.www.infektionsschutz.de/haendewaschen). Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

 

Husten- und Niesetikette

Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen muss ein größtmöglicher Abstand zu anderen Personen eingehalten und sich möglichst weggedreht werden. Danach sollten man sich gründlich, wie oben beschrieben, die Hände waschen.

 

Raumhygiene

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion sollte in den Einrichtungen ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass ggf. Veränderungen an der räumlichen Gestaltung vorgenommen werden müssen, z.B. Tische und Sitzgelegenheiten in Räumen entsprechend weit auseinanderstellen bzw. reduzieren. Neben dem Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen innerhalb der Räumlichkeiten ist es geboten, regelmäßig zu lüften, um die Ansteckung durch Tröpfcheninfektion zu vermeiden.

Nachweise für eine Übertragung durch Oberflächen liegen aktuell nicht vor (kann aber auch nicht ausgeschlossen werden). Der Einsatz von Desinfektionsmitteln bei der Reinigung wird aktuell nicht zwingend empfohlen.

 

Hygiene im Sanitärbereich

Um das Infektionsrisiko zu senken, kommt der Hygiene und Reinigung der sanitären Anlagen eine besondere Bedeutung zu. Auch die Sanitärbereiche werden regelmäßig gelüftet. In den Toilettenräumen werden ausreichend Toilettenpapier, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter werden vorgehalten.

 

Dokumentation der Teilnehmenden aller Angebote

Alle Teilnehmenden aller Angebote werden mit vollständigem Namen und Kontaktdaten sowie der anwesenden Zeit dokumentiert.

 

Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Covid-19 Erkrankung

Teilnehmer*innen, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.), wird empfohlen, nicht an Veranstaltungen teilzunehmen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.

 

Verzehr von Lebensmitteln

Für Lebensmittel, die im Rahmen der Veranstaltung durch den Veranstalter ausgegeben werden, gelten die bestehenden Hygiene- und Lebensmittelvorschriften. Beim Verzehr von Lebensmitteln ist auf den Mindestabstand zu achten.

 

Anpassung der Gruppengröße/ der zulässigen Teilnehmer*innen

Die max. Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer*innen ist der aktuell geltenden Verordnung anzupassen. Die Teilnehmerzahl ist auf die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung anzupassen, um den nötigen Mindestabstand zu gewährleiten.